Die Untat (2)

Doch dieses Druckes von außen bedurfte es nicht, denn die Polizei betrieb den Fall mit Umsicht und Tatkraft. Auch wußte sie mehr, als sie zu erkennen gab; der Täter war ihr bekannt - nur hatte sie ihn noch nicht aufgespürt. Auf Talles verwaisten Lehrstuhl gerückt, zu seinen Füßen die verwaisten Studenten, sah sich Orlino am Ziel seiner Wünsche. Der Gegner war ausgetilgt, der Zustand von ehedem wiederhergestellt. Die Befriedigung darüber aber blieb aus; Orlino bezahlte den Frevel mit seinem Seelenfrieden. Zudem raunte ein Vorgefühl ihm unablässig zu, seine Schuld werde nicht verborgen bleiben.

Eines Tages erhielt er zwiefach peinigenden Besuch. Talles Witwe erschien bei ihm, wies seine, Quittung über die entliehene Summe vor und bat ihn, das Geld zurückzuerstatten. Nichts im Benehmen der Frau ließ fürchten, daß sie einen Verdacht hege, und wenn sie, wie sich später ergab, aus jener Unterredung ein befremdliches Gefühl mitnahm, so war daran nur Orlino selbst schuld, der sich steif, unruhig und verlegen benahm, erklärlich genug, denn zu allem, was ihn Auge in Auge mit der Witwe bewegte, hatte er das Geld nicht zur Hand und mußte um Aufschub bitten.

Kurz darauf wurde Narda verhaftet, an eben dem Tage, da er sich entschlossen hatte, den Schlupfwinkel zu verlassen und seine Schuld zu bekennen. Eines nur machte seinen Gedanken zu schaffen: ob es der Sühne zugehöre, den Anstifter zu nennen, oder ob er die Tat allein auf sich nehmen solle. Die Polizei enthob ihn dieser Sorge; sie fand das Blutgeld bei ihm und konnte, da es sich um neue Münzen einer bestimmten Prägung handelte, mühelos nachweisen, welchen Weges diese gekommen waren.

  Noch am gleichen Abend wurde Orlino eingekerkert, und schon die ersten Verhöre ergaben ein klares Bild des Tatbestandes.

Zu beschleunigtem Handeln gedrängt, trat wenige Tage später das Gericht zusammen. Es bestand nach alter Sitte nur aus drei Personen: dem Richter, dem Ankläger und dem Verteidiger. Ein Vierter, der gleich den anderen nicht ernannt, sondern frei gewählt worden war, stellte die Öffentlichkeit dar. Alle vier aber waren betagte Männer, ehrsame und von jedermann geachtete Bürger der Stadt, dazu unabhängig, keiner Partei verschrieben und Häupter ordentlicher, gottesfürchtiger Familien.

Orlino erschien als erster vor den Schranken des Gerichts. Es nutzte ihm wenig, daß er sein Vergehen mit denselben Redereien zu beschönigen suchte, die einst Narda für ihn eingenommen hatten. Die Anklage hob den eigentlichen Beweggrund - schiere Mißgunst - klar heraus und stellte eine dreifache Schuld fest: den Mordplan, dessen schändliche Verwirklichung und die Verführung des jungen Menschen. Da die nichtswürdige Tat von einem Manne angestiftet worden sei, der vor dem Geist, vor der Jugend und nicht zuletzt vor der Stadt eine hohe Verantwortung getragen habe, forderte der Ankläger die Todesstrafe. Danach wurde der Verteidiger gehört, der jedoch für den Angeklagten kein gutes Wort einlegen wußte oder es nicht wollte und lediglich um Milde bat. Der Richter erkannte auf Tod.

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